Eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Abkürzung: AGH-MAE), meist auch Ein-Euro-Job genannt, ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme in Deutschland. Sie soll Arbeitslose bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits des bestehenden Arbeitsmarktes und mit Hilfe von öffentlichen Geldern angeboten werden.
Sie bietet Empfängern von Arbeitslosengeld II eine Beschäftigung an, die sie zum Erhalt oder zur Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nutzen können (§ 16d SGB II). Solche Tätigkeiten (Zusatzjobs) dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen. Solche Tätigkeiten dürfen nicht zusätzlich zu bestehenden Arbeitsplätzen angeboten werden, sondern müssen Teil davon sein.
Das Ziel von Zusatzjobs ist es, Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Sogenannte MAE-Kräfte gelten nicht als arbeitslos im Sinne des SGB III. Seit 2007 werden Nebentätigkeiten in der Statistik über die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, die der Rentenerhöhung zugrunde liegt, nicht mehr berücksichtigt.
Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II wird eine Mehraufwandsentschädigung (MAE) gezahlt. Sie soll dem Alg II-Empfänger den Mehraufwand, der durch die Ausübung der zusätzlichen Tätigkeit entsteht, ausgleichen. Der Mehraufwand wird mit mindestens 1,00 Euro pro Stunde abgegolten. Ein solcher Ein-Euro-Job begründet kein reguläres Arbeitsverhältnis.
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt sogenannte Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gegen Mehraufwandsentschädigung. Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch sieht freiwillige Zuverdienstmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe vor, die als Ein-Euro-Job gestaltet werden können.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält die Bezeichnung “Ein-Euro-Job” für irreführend. Die Entschädigung stellt keinen Lohn dar, sondern soll nur die zusätzlichen Kosten ausgleichen. Zusatzjobs sind kein Ersatz für bezahlte Arbeit und das Arbeitslosengeld II entfällt nicht. Die Menschen erhalten mindestens einen zusätzlichen Euro pro Arbeitsstunde.
Geschichte
Die Zusatzjobs sind eine Weiterführung der “Zivildienst-Zusatzarbeit”, die es seit den 1920er Jahren gibt. Der Zivildienst war keine Leistungsvoraussetzung für die Sozialhilfe, sondern sollte der Eingliederung des Hilfesuchenden in das Arbeitsleben dienen. Mit dem Bundessozialhilfegesetz, das am 1. Juni 1962 in Kraft trat, wurde der Begriff “Arbeitsgelegenheiten” eingeführt.
Seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II haben die Zusatzjobs an Bedeutung gewonnen. Sowohl die Zahl der Beschäftigten als auch die Dauer der Einsätze sind gestiegen. Die Arbeitsmöglichkeiten nach der Hartz IV-Reform sind gestiegen. Die Zahl der Arbeitsplätze ist gestiegen und es gibt mehr Möglichkeiten für Menschen zu arbeiten.
Ziele
Zielgruppe für ergänzende Arbeitsplätze nach § 16d (bis 31.12.2008 § 16 Abs. 3 SGB II) sind Arbeitslose, die Alg II erhalten und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Arbeit finden. Die Förderung von Zusatzjobs ist sowohl der Pflichtleistung der Vermittlung als auch den Ermessensleistungen zur Eingliederung nachgeordnet.
Voraussetzungen
Zusätzliche Arbeitsplätze mit zusätzlichen Ausgleichszahlungen müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein. Bestehende Arbeitsplätze dürfen nicht verdrängt werden. Die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer juristischen Person, die zusätzliche Arbeitsplätze anbietet, rechtfertigt nicht a priori die Annahme, dass die von ihr ausgeübte Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.
Arbeitszeit und Dauer
Der Umfang von bis zu 30 Stunden pro Woche wurde durch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2008 als rechtmäßig bestätigt. Eine Untergrenze für die wöchentliche Dauer einer Nebentätigkeit gibt es nicht, sie liegt aber in der Regel bei mindestens fünfzehn Stunden pro Woche. Nebentätigkeiten mit dem Ziel, Menschen an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen, sehen keine dauerhafte Teilnahme vor, der individuelle Einsatz ist in der Regel auf 3 bis 12 Monate begrenzt.
Arbeitsschutz
Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes gelten auch für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, obwohl rechtlich kein Arbeitsverhältnis besteht. Erforderlichenfalls muss der Maßnahmeträger z.B. Sicherheitsschuhe oder Witterungsschutzkleidung auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. Die Rechte des Betriebsrats müssen beachtet werden.
Umfang der Mehraufwandsentschädigung
Die Höhe des Zusatzverdienstes nach § 16d ist weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung zwingend auf 1 € pro Arbeitsstunde festgelegt. Er wird aber häufig in dieser Höhe gewährt, weshalb diese Zusatzjobs auch “Ein-Euro-Jobs” genannt werden. Gesetzliche Obergrenzen für den Zusatzverdienst bei Zusatzjobs gibt es nicht.
Zuweisung
Ein zusätzlicher Arbeitsplatz wird dem Arbeitslosen in der Regel auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung zwischen ihm und dem Leistungsträger zugewiesen. Ein Verwaltungsakt kann mit einem Widerspruch und einer Klage angefochten werden. Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Zuweisung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes sind neben den oben genannten Voraussetzungen die folgenden vier Merkmale.
Ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter hat keinen Rechtsanspruch auf einen ergänzenden Arbeitsplatz, es sei denn, er hat in der Eingliederungsvereinbarung eine Zuweisung zugesichert bekommen. Er kann einen Antrag auf Teilhabe stellen, die Entscheidung über die Förderung liegt jedoch im Ermessen der Behörde. Vorrangig ist in jedem Fall die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sanktionen bei Weigerung
Wer eine ihm zugewiesene zusätzliche Beschäftigung ohne wichtigen Grund nicht aufnimmt oder fortführt, wird nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 31a SGB II sanktioniert. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes II wird um mindestens 30 % gekürzt. Voraussetzung ist, dass die leistungsberechtigte Person schriftlich über die Rechtsfolgen eines Verstoßes belehrt wurde.
Rechtsschutz
Die Zuweisung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes ist rechtswidrig, wenn die geleistete Arbeit für den Begünstigten unzumutbar ist oder wenn sie nicht im öffentlichen Interesse oder nicht wettbewerbsneutral ist. Auch die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes oder des Strafrechts führen zur Rechtswidrigkeit. Entscheidungen der Behörde über eine Sanktion können mit einem Widerspruch und einer Klage angefochten werden.
Anzahl und Struktur der geschaffenen Zusatzjobs
Nach einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes haben im Jahr 2005 rund 604.000 Alg II-Empfänger einen zusätzlichen Arbeitsplatz erhalten. Dafür gab der Bund rund 1,1 Milliarden Euro aus. Mehr als die Hälfte der Zusatzjobs wird in den neuen Bundesländern angeboten. Dort ist die Langzeitarbeitslosigkeit besonders hoch.
Kritik und negative Auswirkungen
Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete einen Rückgang der Stellenangebote in der Pflegebranche. In vier Prozent der Einrichtungen, die so genannte Ein-Euro-Jobs anbieten, kam es zu einem Personalabbau in der regulären Beschäftigung. Der Präsident des Handwerks, Otto Kentzler, hat den starken Anstieg der Zusatzjobs scharf kritisiert.
Zusätzliche Arbeitsplätze, so die Kritiker, würden auch die Arbeits- und Lohnbedingungen aller Beschäftigten angreifen. Die verbleibenden Beschäftigten würden zunehmend um ihre Arbeitsplätze fürchten. Öffentliche und private Arbeitgeber könnten sich weiter aus ihrer Verantwortung zur Schaffung regulärer Arbeitsplätze zurückziehen. Dies würde u.a. durch eine bewusste Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte erreicht.
Zusatzjobs tragen zur “Schönfärberei” der Arbeitslosenstatistik bei. Da es sich bei den Zusatzjobs um Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung handelt, sind MAE-Beschäftigte Teilnehmer an Maßnahmen. Sie gelten nach § 16 (2) SGB III nicht als arbeitslos, obwohl sie Arbeitslosengeld II beziehen und nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind.
Einrichtungen, die gesetzeswidrig zusätzliche Stellen einsetzen, verschaffen sich einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Konkurrenten, die die Vorschriften einhalten. Der Vorteil ergibt sich aus den eingesparten Personalkosten zu Lasten der Allgemeinheit. Die Wettbewerbsverzerrung wird dadurch verschärft, dass Einrichtungen, die Zusatzjobs einsetzen, für diese Maßnahmen pauschale Vergütungen erhalten.
Hartz-IV-Gegner kritisieren, dass Aufstocker dazu gezwungen werden, Arbeit unter schlechten, prekären Bedingungen anzunehmen. Sie nehmen eine solche Arbeit an, um langfristig nicht in einer Arbeitsgelegenheit zu landen. Die Gegner sagen, dass Zusatzjobs die Wahrscheinlichkeit erhöhen, arbeitslos zu werden.
Da Zusatzjobs keine Arbeitsverhältnisse sind, gibt es weder einen Arbeitsvertrag noch eine tarifliche Vergütung. Die gesetzliche Regelung des § 16d, auf der ein Zusatzjob beruht, begründet kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Dies wird von Kritikern auch als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen, da es “viele hunderttausend Menschen in einen Zustand der Rechtlosigkeit oder Rechtsunklarheit versetzt”.
Es wird bezweifelt, dass Zusatzjobs generell zu einer schnelleren Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in reguläre Beschäftigung führen. Dies wird als Lock-in-Effekt bezeichnet, der den ursprünglichen Zielen dieser Arbeitsplätze zuwiderläuft. Drei von vier Arbeitslosen, die in Zusatzjobs vermittelt wurden, profitierten nicht von der Beschäftigung im Hinblick auf ihre allgemeine Integration.
Praktische Eignungsnachweise und die Kontrolle der Zusätzlichkeit von Arbeitsplätzen können die Chancen von Arbeitssuchenden auf eine spätere Einstellung verbessern. Der Betroffene kann sich auch durch die gezeigte Arbeitsleistung für eine Einstellung auf freien Stellen empfehlen. Zwingende Voraussetzung dafür ist der Ausschluss der Möglichkeit, AGHler notwendige Tätigkeiten ausführen zu lassen.
Praktische Qualifizierungen können praktische Fähigkeiten vermitteln, die dann die Beschäftigungsfähigkeit in regulären Arbeitsverhältnissen verbessern.Zusatzjobs können Fähigkeiten vermitteln, die in anderen Arbeitsverhältnissen genutzt werden können. Weitere Informationen darüber, wie Sie sich für einen Zusatzjob bewerben können, finden Sie beim National Council ofSupplemental Jobs. Eine Liste praktischer Jobs im Vereinigten Königreich finden Sie unter The National Council forSupplemental Jobs.
Diese Maßnahmen, so die Theorie, erleichtern den Menschen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Aufnahme eines geregelten Tagesablaufs. Viele zusätzliche Arbeitsplätze stehen nicht im kommunalen Einsatz, sondern werden in eigens geschaffenen Projekten eingesetzt, bei denen nur die Projektleiter selbst keine Ein-Euro-Jobber sind. Dadurch wird die soziale Ausgrenzung tendenziell verschärft.
Personen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt dauerhaft nicht vermittelbar sind, können einen Arbeitsplatz erhalten. Indem die betroffene Person regelmäßig zur Arbeit verpflichtet wird, kann eine negative Veränderung des Tagesrhythmus verhindert werden. Der Arbeitslose kann am Ende der Beschäftigung ein schriftliches Zeugnis über seine Arbeitsleistung erhalten.
Die Mehraufwandsentschädigung bleibt auch bei einem zusätzlichen Nebenverdienst (Freibetrag zum Beispiel 160 Euro bei einem 400-Euro-Job) anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger neben der Grundsicherung sogar zwei zusätzliche Einnahmequellen hat.
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