Das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVAVG) wurde am 7. Juli 1927 vom Deutschen Reichstag verabschiedet und trat am 1. Oktober desselben Jahres in Kraft. Es stellt im europäischen Vergleich den späten Beginn der Arbeitslosenversicherung in Deutschland dar. Erst 1969 wurde dieses Gesetz durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelöst.
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